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Abgabe der Steuererklärung 2020

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Verlängerung der Abgabefristen

Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.

Zinsfreie Karenzzeit

Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.

Stand: 29. September 2021

Bild: ©Rawpixel.com /stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Berlin und unter anderem auf die Betreuung von Hotels, Künstler, Dienstleister, Handwerker und Heilberufe spezialisiert. Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge würde wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen!

S73 Steuerberatungsgesellschaft mbH

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